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UStZustV,reverse-Charge,Steuernummer

Ein deutscher Unternehmer erbringt eine sonstige Leistung an einen Unternehmer im Drittland. Insoweit § 3a Abs. 2 UStG = Ort des Leistungsempfängers, daher Reverse-Charge-Verfahren. Die Leistung wird konkret aber an einem Ort in DE erbracht (kurzfr. Vermietung von Elektronik), was m.E. keine Effekt haben sollte. Jedoch hat der Leistungsempfänger eine deutsche steuerliche Registrierung (DE-Steuern.), aber ohne Betriebsstätte. Hat die deutsche Steuernummer einen Effekt auf das Reverse-Charge-Verfahren? Vielen Dank vorab.
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