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Umsatzsteuer,Bauleistung,Reverse Charge

Mein Mandant, ein Fliesenlegerbetrieb, hat Fliesenarbeiten im privaten Einfamilienhaus der Eheleute XY getätigt. Ehemann X ist Einzelunternehmer (Haustechnik, erbringt selber Bauleistungen nach § 13b UStG). Ist die Rechnung an die Eheleute XY als Rechnung nach § 13b UStG zu erstellen, obwohl die Ehefrau Nichtunternehmerin ist?
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