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Großbritannien,Sonstige Leistung,Videoproduktion

Folgender Sachverhalt: Unser Mandant ist selbständig tätiger Kameramann und erstellt Videoproduktionen im Bereich Bildungsfernsehen für ein Tochterunternehmen des japanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders (vglb. ZDF), das in London ansässig ist. Unser Mandant ist im Inland ansässig. Frage: Ist auf der Rechnung an die britische Tochter des japanischen Unternehmens mit Sitz in London Umsatzsteuer auszuweisen oder nicht (Reverse Charge)?
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