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Sonstige Leistung,Großbritannien,Software

Die A-GmbH mit Sitz in DE (Regelbesteuerung; Erbringung von Softwareentwicklung) hat mit einem Unternehmen in UK (Recruiting-Unternehmen) einen Vertrag geschlossen, für ein Unternehmen mit Sitz in DE eine Software zu entwickeln. Die Entwicklung der Software wird von A-GmbH in DE ausgeführt. Die A-GmbH rechnet mit dem Unternehmen in UK ab. Gilt hier das Reverse-Charge-Verfahren?
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