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§ 13b UStG,Ingenieurleistungen,Gebäude

Unser Mandant vermietet diverse Gebäude (in Deutschland) an andere Unternehmer z.T. steuerpflichtig, z.T. steuerfrei (Ärzte). Die Gebäude befinden sich in seinem Privatvermögen. Er bekommt eine Rechnung eines österreichischen Ingenieurs über dessen Leistungen. Es handelt sich um eine sonstige Leistung gem. § 1 Abs. 1a UStG. Ort der Leistung ist grundsätzlich gem. § 3a Abs. 1 UStG der Sitz des leistenden Unternehmers. Hier greift jedoch die Sonderregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, womit der Ort der Leistung am Belegenheitsort in Deutschland ist. Somit ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Der österreichische Ingenieur hat eine Rechnung mit deutscher MwSt ausgestellt. Dies dürfte u.E. korrekt sein.
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