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Bauleistung,Tschechien,Bauabzugsteuer

Ein Mandant von mir möchte eine tschechische Firma aus Prag mit der Ausführung bestimmter Bauarbeiten in der BRD beauftragen. Was ist zu dabei beachten hinsichtlich der Bauabzugsteuer in Höhe von 15 % und hinsichtlich der Umsatzsteuer? Das tschechische Unternehmen hat keine Freistellungsbescheinigungen. Muss das tschechische Unternehmen Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Für die Arbeitnehmer liegen Bescheinigungen Form A vor.
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