Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bauleister,Photovoltaikanlage,Nullsteuersatz

Ein Neumandant hat einem Kunden eine Solaranlage geliefert und in Gang gesetzt. Das macht er nicht selbst, sondern er hat Subunternehmer > Elektriker. Nun ruft ihn sein Subunternehmer an und fragt, ob er (Mandant) eine Freistellungsbescheinigung hätte. Zur Ehrenrettung: Ich weiß noch nichts vom Mandanten, sein bisheriger Steuerberater ist erkrankt und hat nichts gemacht. Das ist sein erster Auftrag, aber auch sein Geschäftsmodell. Fragen: 1) Sind die Leistungen des Mandanten – Lieferung und Montage an Endkunden – umsatzsteuerfrei, § 12 Abs. 3 UStG? 2) Hat Mandant aus allen Kosten (auch administrativ) Vorsteuerabzug? 3) Ist die Vorleistung des Elektrikers/Subunternehmers von diesem auch umsatzsteuerfrei zu berechnen? Als Vorleistung zu § 12 Abs. 3 oder § 13b UStG? 4) Welche Freistellungsbescheinigung meint der Subunternehmer? 5) Braucht der Mandant eine Freistellungsbescheinigung; welche?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen