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Umsatzsteuer,Einfuhrumsatzsteuer,Reverse Charge

1. Unser Mandant ist Empfänger der Lieferung eines Messgeräts nebst dazugehöriger Software aus der Schweiz. Welche umsatzsteuerliche Pflichten hat unser Mandant in der Schweiz und in Deutschland? Wer wickelt die Zollmodalitäten ab, der Lieferant oder unser Mandant? Welche sind dies? Wer hat eine hierbei anfallende Steuer zu bezahlen? Wie hoch ist diese? Kann er eine ggf. zu bezahlende Schweizer Steuer oder Einfuhrumsatzsteuer in der Bundesrepublik erstattet erhalten? 2. Unser Mandant gestattet es einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, dessen Firmenlogo auf einem Transportmittel – gefahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Drittländern – unseres Mandanten für unbestimmte Zeit gegen Entgelt – z.B. 10 T€ – aufzubringen. Meines Erachtens unterfällt dieser Vorgang nicht der deutschen USt, sondern das Besteuerungsrecht ist bei der Schweiz. Ist dies richtig? Ist die sonstige Leistung, die unser Mandant erbringt, in der Schweiz steuerbefreit, da bestimmte Einfuhrgrenzen betragsmäßig nicht überschritten sind? Wie hoch sind diese derzeit? Welche umsatzsteuerliche Pflichten hat unser Mandant in der Schweiz und in Deutschland zu erfüllen? Ist in der Schweiz ein Fiskalverwalter zu bestellen? Wie hat die Rechnung unseres Mandanten auszusehen, Nettorechnung mit Hinweis auf RCV? Was ist ggf. sonst noch zu beachten?
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