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Belgien,Reverse Charge,Bauleistungen

Unsere deutsche Mandantin schreibt mit Angabe ihrer deutschen Identifikationsnummer einem deutschen Unternehmen eine Rechnung über Materiallieferung & Montagearbeiten an einem Gebäude mit Ort in Belgien ohne Ausweis von Steuern. Hinweis: „Reverse Charge“ und Angabe eines belgischen Fiskalvertreters und belgischer Identifikationsnummer. Da unsere Mandantin ebenfalls eine belgische Identifikationsnummer besitzt, stellt sich die Frage, ob hier die Rechnung nicht mit ihrer belgischen Identifikationsnummer ausgestellt werden muss mit dem Hinweis: In einem anderen EU-Land steuerbarer Umsatz? Wenn ja, dann auch ohne Berechnung der belgischen Umsatzsteuer, da zwar beide Unternehmer in Deutschland ansässig sind und mit ihrer belgischen Identifikationsnummer auftreten, der Leistungsempfänger aber einen Fiskalschutzvertreter mit Sitz in Belgien angibt?
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