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Umsatzsteuer,Werklieferung,Reverse Charge

Schuldet der Leistungsempfänger B die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %? Wenn ja, aus dem oder auf den Rechnungsbetrag? 1. A ist ein Dachdeckerbetrieb mit Sitz in Frankreich. 2. B ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (Türkisch-islamische Gemeinde e.V.) mit Sitz in Deutschland, der keinerlei Umsätze tätigt, weder als Zweckbetrieb noch als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Als Einnahmen hat er ausschließlich Mitgliedsbeiträge und Spenden. 1. Kalenderjahr: Der A erneuert das Dach der Moschee für 80.000 €. Eine Rechnung liegt nicht vor. Es liegt ein Kostenvoranschlag vor: Kostenvoranschlag für 1. Gerüst, Abriss, Müll 7.000 € 2. usw. usw. Gesamt Netto 80.000 € zzgl. 0 % USt auf 0 € Gesamtbetrag 80.000 € Zahlungsmodalitäten: ... Bitte überweisen Sie diesen Betrag. Franz. Umsatzsteuer-ID-Nr.: TVA FR ... Unterschrift Angaben über einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft wie z.B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder Ähnliches fehlen. 2. Kalenderjahr: Der A erneuert das Dach des Verwaltungsgebäudes der Moschee. Sonst wie vor, nur diesmal liegt eine Rechnung vor. Rechnung für ... einzelne Gewerke Total für alle 50.000 € Gesamt Netto 50.000 € Zzgl. 0 % USt auf 0 € Gesamtbetrag 50.000 € Franz. Umsatzsteuer-ID-Nr.: TVA FR ... Unterschrift Auch hier ist kein Hinweis auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft. Schuldet der Leistungsempfänger B die Umsatzsteuer? Welcher Betrag ist das Entgelt?
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