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§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG,Lieferungen im Bereich B2B

Unser Mandant hat bei einem Lieferanten in Österreich Ware bestellt. Es liegt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Österreicher Lieferanten vor, also B2B. Erstmalig wurde unserem Mandanten deutsche Umsatzsteuer mit 19% in Rechnung gestellt. Grund sei die Bestellung im Onlineshop. Bisher wurden die Lieferungen als innergemeinschaftliche Lieferung von Österreich nach Deutschland behandelt und ohne inländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Unser Mandant hat den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert. Auf Anfrage unseres Mandanten, weshalb nun inländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, wurde diesem mitgeteilt, dass es mit der Bestellung zusammenhängt. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer würde nur dann möglich sein, wenn die Ware per E-Mail bestellt werden würde. Auf der Rechnung mit inländischer Umsatzsteuer befindet sich jedoch kein Hinweis auf Onlinehandel, was wiederum m.E. die Gefahr von unberechtigtem Vorsteuerabzug bei unserem Mandanten bedeutet. Hier die Stellungnahmen des Lieferanten aus Österreich: "Die Rechung ist korrekt mit 19% Ust für Deutschland ausgestellt. So können Sie die Rechnung behandeln wie eine Inlandsrechnung und einfach die Vorsteuer retour holen. Das ist leider seit gut 1 Jahr verpflichtend für große Onlineshops und wir müssen ja auch die Steuer an die Finanz in Deutschland 1:1 abführen. Wenn Sie trotzdem ohne Mwst eine Rechnung / eine Bestellung tätigen wollen so bitte in Zukunft per mail bestellen" Ist es korrekt, dass bei Bestellungen über ein Online-Portal bei Lieferungen innerhalb der EU deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird? Wenn ja, welche formale Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind einzuhalten? Wann liegen innergemeinschaftliche Lieferungen vor?
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