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Leistung eines Elektrikers,Elektromontage von Überspannungsschutz,Bauleistung i.S. des § 13b Abs. 2 UStG

Der Auftraggeber ist ein Photovoltaikunternehmen, welches für Endkunden fertige PV-Anlage liefert und installiert. Der Auftragnehmer ist ein Elektrikerunternehmen, welches die Elektromontage von Überspannungsschutz DC bis zur Inbetriebnahme AC durchführt. 96% aller notwendigen Installationsmaterialien kommen vom AG. Vom Elektriker kommt die Arbeitszeit, Kabel, Kabelkanal, Sicherungen, Kleinmaterialien wie Schrauben, Dübel etc. Wenn eine Schaltschrankerneuerung (Sicherungskasten) erforderlich ist kommt diese vom Elektriker. Handelt es sich hier um eine Bauleistung nach §13B?
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