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Reihengeschäft,bewegte Lieferung,Ort

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor: Wir Unternehmer 1 mit Sitz in Deutschland werden vom Zwischenhändler Unternehmer 2 mit Sitz in Ungarn beauftragt Ware zu liefern. Unternehmer 3 mit Sitz in Rumänien ist letzter Abnehmer in der Reihe und holt die Ware auf eigene Rechnung und eigener Spedition in Deutschland bei U1 direkt/selbst ab und befördert diese nach Rumänien. Da die Ware in Deutschland abgeholt wird, ist der Ort der Lieferung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. (Ort - Beginn der Lieferung) Zwischen U1 (Dtl.) und U2 (Ungarn) handelt es sich um eine ruhende Lieferung. Nun die Frage: wie muss die Rechnung von U1 an U2 aussehen? Steuerpflichtig mit 19% oder greift zwischen den beiden Staaten das Reverse Charge verfahren?
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