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Ort der Güterbeförderungsleistung,Wechsel der Steuerschudnerschaft

Liechtensteiner Firma beauftragt deutsche Spedition, Neumöbel bei Möbelhandelsgeschäft in München einzuladen und von München nach Saint Tropez zu befördern und in Wohnung dort zu entladen. Wie muss die Rechnung der deutschen Spedition an die Liechtensteiner Firma gestellt werden, a) wenn es sich um die Beförderung von Neumöbeln in eine Liegenschaft in Saint Tropez handelt, die die Liechtensteiner Firma verwaltet/vermietet im Auftrag eines Dritten, b) wenn es sich um die Beförderung von Neumöbeln in eine Liegenschaft in Saint Tropez handelt, die sich im Eigentum der Liechtensteiner Firma befindet und dort bspw. privat genutzt wird oder vermietet wird; c) spielt die Unterscheidung a) oder b) überhaupt eine Rolle bei der Rechnungstellung bzw. muss die Deutsche Spedition im Vorfeld der Rechnung gewisse Dinge erfragen?
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