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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Reverse Charge

Dänische Eingangsrechnung für ein inländisches Unternehmen über den Bezug sonstiger, auf elektronischem Weg erbrachter Leistungen für das Unternehmen, bei denen trotz Reverse-Charge-Tatbestand deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Fragestellung: Ist die ausgewiesene Umsatzsteuer für den deutschen Unternehmer als Vorsteuer abziehbar?
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