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Bauleistung,reverse charge,Schwimmbecken

Mein Mandant ist Bauunternehmer und hat durch eine Fachfirma den Schwimmbeckenbau für einen Auftrag ausführen lassen. Diese Schwimmbeckenbaufirma erstellt eine Rechnung über Material und Montageleistungen mit 19 % USt in Höhe von € 30.000 brutto und ist nicht bereit, eine Rechnung nach § 13b UStG auszustellen. Das Unternehmen hat auch keine Freistellungsbescheinigung. Handelt es sich beim Schwimmbadbau um eine Bauleistung? Gibt es hier einen Ausweg? Bitte um Angaben mit Rechtsquellen.
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