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Umsatzsteuer,Bauleistung,Reverse Charge

Ein polnischer Unternehmer (Bauleistender) hat sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen und besitzt somit eine deutsche Steuernummer. Er schreibt Rechnungen an einen bauleistenden Unternehmer in Deutschland und stellt diese ohne Umsatzsteuer aus mit dem Hinweis „Die Steuerschuldnerschaft geht nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über“. Wie ist diese Rechnung beim deutschen Unternehmer zu buchen: Als Leistung eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers oder als Bauleistung eines im Inland ansässigen Unternehmers? Des Weiteren schreibt er Rechnungen an einen deutschen Unternehmer, der kein Bauleistender ist. In dieser Rechnung weist er Umsatzsteuer aus. Ist das so korrekt, also darf der deutsche Unternehmer hier den Vorsteuerabzug geltend machen? Oder müsste diese Rechnung ebenfalls ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Leistung eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers)?
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