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Eheleute,Bauleistungen,Leistungsempfänger

Ein Bauleistender ist mit seiner Ehefrau Eigentümer eines EFH, welches selbstgenutzt wird. Nun erbringt ein Bauleistender an die Eheleute als Auftraggeber eine Bauleistung für das private EFH. Unterliegt diese Leistung den Regelungen des §13b UStG mit der Konsequenz, dass die Rechnung netto zu erfolgen hat wenn der Ehemann Bauleistender ist? Wenn ja auf welche Steuernummer muss die Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt werden?
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