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Wechsel der Steuerschuldnerschaft,§ 13b Abs. 2 Nr. 4,Abs. 5,Abs. 7 UStG

Fall: Mandant A möchte 13b-Rechnungen an Kunden stellen. Mandant M ist ein Produzent von Edelstahlmöbeln und Küchen sowie führt er auch den Einbau von den Küchen aus (Ladeneinbau) Kunde K ist ein Küchenplaner und Dienstleister sowie Projektplaner. K erhält bereits von anderen Kücheneinbauern Rechnungen nach 13b. Frage: Was sind die Voraussetzungen, damit M eine Rechnung für den Ladeneinbau nach 13b, also ohne USt, an den K stellen kann. Welche Bescheinigungen müssen vorliegen für K und M? Was muss noch beachtet werden?
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