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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Kleinunternehmer

Verschiedene polnische Dienstleister haben Rechnungen gestellt für Bauleistungen (Arbeiten an einem Denkmal geschützten Haus). Das Haus wird sowohl privat genutzt als auch vermietet (umsatzsteuerfrei). Die Rechnungen der polnischen Unternehmer enthalten den Hinweis: „Die Umsatzsteuer wird gemäß § 19 (1) UStG nicht erhoben.“ Die Rechnungsadresse ist die Heimatanschrift des jeweiligen Unternehmers in Polen. Die ausgestellten Rechnungen sind alle ohne Umsatzsteuer. Die Grenze von 22.000 Gesamtumsatz wurde eingehalten. Fragen: Dürfen nicht in Deutschland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden? Welche Konsequenzen ergäben sich, wenn § 19 UStG nicht anzuwenden wäre? Wäre § 13b UStG anzuwenden? Wer haftet für die Umsatzsteuer?
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