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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Bauleistung

Mein Mandant erbringt für Möbelhäuser folgende Leistungen: Er baut mit Hilfe überwiegend polnischer Subunternehmer Küchen mit Elektro- und Wasseranschluss bei den Kunden auf und rechnet diese Leistungen mit den Möbelhäusern ab. Sind diese Küchenmontagen Bauleistungen nach § 13b UStG, so dass die Möbelhäuser Steuerschuldner für diesen Umsatz sind?
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