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Reverse Charge,keine USt-Id-Nr.,§ 18b Satz 1 Nr. 2 UStG

Eine deutsche gemeinnützige GmbH ohne USt-Id-Nr., die eine Kindertagesstätte betreibt, beauftragt ein italienisches Softwareunternehmen ohne Niederlassung in Deutschland mit der Programmierung und laufenden Anpassung einer Individualsoftware. Ist der Wechsel der Steuerschuldnerschaft zwingend? Wie bekommt das italienische Unternehmen das in seine ZM, wenn die deutsche gGmbH keine USt-Id-Nr. hat? Kann sich das italienische Unternehmen auch in Deutschland steuerlich anmelden und die Umsatzsteuer selbst abrechnen und abführen?
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