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Reiseleistungen,13b UStG,Reisevorleistungen

Mandant (Busunternehmer und Reiseveranstalter) bezieht von einem Dritten Reisevorleistungen für Hotels von einem Reisedienstleister der bislang in Deutschland seinen Sitz hat und nun in der Schweiz ansässig ist. Rechnungstellung erfolgt nun aus der Schweiz und für die bezogenen Hotelleistungen in Deutschland wird auf Reverse Charge verwiesen und wir müssen ja in DE die Umsatzsteuer anmelden und dürfen die Vorsteuer ja nicht geltend machen da Reisevorleistungen. Was ist zu beachten wenn hier Leistungen aus der Schweiz für Hotelbuchungen in anderen EU-Ländern bezogen werden ? Sind diese von dem Schweizer auch netto auszuweisen und muss unser Mandant in den jeweiligen Ländern dann was anmelden ? Ggf. über das OSS Verfahren?
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