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Mein Mandant mit Sitz in Dtl., Einzelfirma und umsatzsteuerpfl. UN, macht viel Werbung für seine Firma über o.g. Anbieter. Leider bekommt er keine Rechnungen über diese Ausgaben. Wie ist das zu handhaben in umsatzsteuerl. Sicht? Kann hier die Vorsteuer gezogen werden, oder ist es Reverse Charge? Es gibt auch keinerlei Verträge oder ähnliche Grundlagen.
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