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Umsatzsteuer,Bauleistungen,RC-Verfahren

Unser Mandant verkauft an Firmen und privat Personen PV-Anlagen inklusive der Montage. Jedoch führt unser Mandant die Montage nicht selber durch. Dieser beauftragt damit Subunternehmer für die Installation und den Anschluss der PV-Anlage ans Netz. Nun wollen die Subunternehmer von unserem Mandanten die §13b UStG und §48b EStG Bescheinigungen. Ist das das so richtig? Den unser Mandant führt ja eigentlich keine Bauleistungen aus, da er die Anlagen nicht selber installiert.
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