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Umsatzsteuer,Bauleistung,Reverse Charge

Unser Mandant ist Architekt und hat ein Einzelunternehmen. Nun möchte er zusammen mit einem anderen Gesellschafter, der eine Baufirma hat, eine GmbH gründen und Gebäude errichten. Rechtsgeschäfte nach § 34c GewO sind vorerst nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens sind Bauarbeiten aller Art, Sanierung, Errichtung Gebäude, An- und Verkauf von Häusern. Angestellte sind keine geplant, Aufträge werden an Subunternehmer vergeben. Frage: 1. Handelt es sich hier um Bauleistungen nach § 13b UStG, also wenn ein ganzes Haus nur durch Subunternehmer gebaut wird, die GmbH also alles in die Hand nimmt? 2. Bei An- und Verkauf von Häusern würde eine Leistung nach § 13b UStG ausscheiden? 3. Wenn selbst Grundstücke gekauft und bebaut werden, wären es keine Leistungen nach § 13b UStG, da es Leistungen eines Bauträgers wären? Außerdem wären Bauträger doch wiederum an § 34c GewO gebunden? 4. Wenn wirklich Bauträgerleistungen ausgeführt werden würden, sollte man diese nicht besser in einer separaten Firma ausführen?
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