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Türkei,Vorsteuer

Unser Mandant ist deutscher Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Er ist im Bereich Inkasso tätig. Es ist geplant, für Unternehmen mit Sitz in der Türkei Forderungen einzutreiben. Hierfür bekommt unser Mandant ein Honorar. Ist diese sonstige Leistung in Deutschland steuerpflichtig, oder im Drittlandsgebiet ggf. Reverse-Charge-Verfahren? Berechtigen diese Umsätze meinen Mandanten zum Vorsteuerabzug?
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