Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kleinunternehmer,reverse-Charge

Unser Mandant ist Anlagenberater und Vermögensverwalter. In dem Sinne schreibt er an Kunden, die er vermittelt bekommt, Rechnungen mit USt. Beispielsweise 1.190 € (brutto) An die Vermittler (Tippgeber), die die Beziehungen zu den Kunden vermitteln, zahlt unser Mandant im Anschluss eine Art "Tippgeberprovision" i. H. v. ca. 25% des netto-Rechnungsbetrages. Im Beispiel somit 250 €. Ist auf diesen Betrag (250 €) zusätzlich vom Empfänger oder von unserem Mandanten (bspw. Reverse-Charge) USt abzuführen? Gibt es darüber hinaus Hinweise die unser Mandant auf der Abrechnung/Gutschrift für die Provision berücksichtigen muss? Bspw. Ich gehe davon aus, dass der Tippgeber seine Tätigkeit nur gelegentlich ausübt und es somit keine nachhaltige Tätigkeit darstellt, die dazu führen würde, dass Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen