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Bauleistungen,USt 1 TG,§ 13b UStG

Meine Mandantin ist eine inländische GmbH, die Bauleistungen vermittelt und Planungs- und Baubetreuungsleistungen erbringt. Meine Mandantin wurde von einem Kunden beauftragt, einen Rohbau zu erstellen. Dieser Leistungsempfänger (Kunde) ist selbst Bauleister und hat dementsprechend eine Freistellungsbescheinigung gem. § 13b UStG. Diese Freistellungsbescheinigung wurde meiner Mandantin vorgelegt. Meiner Mandantin wurde bisher von dem zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung gem. 13b UStG versagt, da meine Mandantin niemals die Bauleistung selbst erbringt, sondern immer, wie in diesem Fall, die gewünschte Bauleistung selbst einkauft und dann dem Kunden weiterberechnet. Meine Mandantin ist eine 1-Mann GmbH, die weder Maschinen noch Materialeinkäufe tätigt. Sie tritt immer nur als Vermittler auf; Bauleistungen können nicht selbst erbracht werden. Der Kunde ist nun trotzdem der Meinung, dass meine Mandantin ihm eine Rechnung gem. § 13b UStG ohne Umsatzsteuer auszustellen hätte, da er selbst als Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung besitzt und er eine Bauleistung von meiner Mandantin einkauft. Wir sind jedoch der Meinung, dass auf Grund der fehlenden Freistellungsbescheinigung gem. § 13b UStG unserer Mandantin und der lediglich erbrachten Vermittlungstätigkeit der Bauleistung die Rechnung nur mit Umsatzsteuerausweis zu erstellen ist. Ist unser Meinung korrekt?
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