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Bauleistungen,USt 1 TG,Bescheinigung

Mein Mandant M, im Inland ansässiger Unternehmer, Regelversteuerer, betreibt die Reparatur und den Verleih von Baugeräten/Oberflächenbearbeitungsmaschinen ohne Personalgestellung oder weitere Leistungen. Nun erhält M von A (unzweifelhaft Bauleister, inländischer Unternehmer, Regelversteuerer den Auftrag, Gebäude zu sanieren. M beauftragt den Subunternehmer S (inländischer Unternehmer, Regelversteuerer), in seinem Namen und unter Nutzung seiner Baugeräte die Gebäudesanierung vorzunehmen. Der Gesamtumsatz des M aus diesen Aufträgen liegt deutlich unter 10% seiner Umsätze. Eine Bescheinigung des Finanzamtes zur Bauleistereigenschaft des M gibt es nicht. A und S sind beide der Meinung, dass die Rechnung des S an M und des M an A unter Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Rechnungsempfängers netto zu erstellen ist. Frage: Kommt für die o. g. Rechnungen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zur Anwendung? Wenn nicht, ab wann wäre M Bauleister, wenn er auch in Zukunft solche Leistungen erbringt und die 10%-Grenze überschreitet. Worauf bezieht sich die 10%-Grenze, Jahresumsatz, Monatsumsatz? Das kann ja nicht erst im Nachgang beurteilt werden. Man rutscht ja sozusagen in die 10%-Grenze rein.
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