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USt-1-TG-Bescheinigung,unrichtiger Hinweis auf Rechnung,Steuerschuldner

Ein Küchenstudio beauftragt ein anderes Unternehmen (Sub) mit dem Aufbau der verkauften Küchen bei den Kunden. Sub stellt die Rechnungen an das Küchenstudio mit dem Hinweis auf den Rechnungen: „Laut § 13b Absatz 1 Satz 1 umsatzsteuerfrei“. Gemeint ist hier wohl der Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Das Küchenstudio seinerseits erbringt keine Bauleistung und hat dem Sub keine Bescheinigung USt 1 TG vorgelegt. Welche umsatzsteuerliche Konsequenz hat das Fehlen der Bescheinigung und das Verwenden des falschen Textes auf den Rechnungen des Sub für das Küchenstudio?
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