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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Rechnungsberichtigung

Folgender Sachverhalt: Firma A verkauft Photovoltaikanlagen an Endverbraucher. Die Montage und Installation der Anlagen kauft A bei Subunternehmen B ein. B rechnet gegenüber A mit USt ab. Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung wurde moniert, dass die Rechnungen von B an A unter Anwendung des § 13b UStG hätten geschrieben werden müssen. Dies ist u.E. unstrittig. A muss die zu viel in Abzug gebrachten Vorsteuerbeträge an das Finanzamt zahlen, folglich korrigierte Rechnungen von B fordern, um die zu viel gezahlte USt von diesem zurückzuerhalten. B bekommt diese wiederum vom Finanzamt erstattet. Den Forderungsbetrag ggü. dem Finanzamt kann B an A abtreten, der diesen dann wiederum mit seinen Verbindlichkeiten aufrechnen lassen kann. Ist das korrekt? Gibt es hierfür ein Formular, oder kann dies formlos erfolgen? Gibt es für alle Beteiligten hier einen „Königsweg“, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten? Kann man insbesondere die Korrektur sämtlicher Rechnungen vermeiden oder dies mit nur einem Schriftstück, das sich auf alle Rechnungen bezieht, vornehmen? Im konkreten Fall handelt es sich nicht nur um B, sondern um mehrere Subunternehmen, und um hunderte Rechnungen.
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