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§ 13b UStG,Reverse Charge bei Dienstleistungen aus dem EU-Ausland,Betriebsstätte im DBA Bulgarien

Ich habe eine Frage bezüglich der Auslagerung von Dienstleistungen für die Verwaltung durch eine GmbH & Co. KG. Hierbei soll eine bulgarische GmbH mit Sitz in Bulgarien beauftragt werden, die die Dienstleistungen im Homeoffice ausführt. Die Kommanditisten der inländischen Gesellschaft sind an der GmbH nicht beteiligt und die Verwendung der Umsatzsteuer-ID ist vorgesehen. Meine Frage lautet: Wie muss die bulgarische GmbH die Umsatzsteuer für die sonstige Leistung abrechnen, wenn der Empfänger in Deutschland sitzt? Gibt es außerdem Vorschriften im deutschen Steuerrecht und im Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien, die zu beachten sind?
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