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Belgien,Steuerschuldnerschaft,Deutscher Unternehmer

Ein Mandant von uns, der elastische Verfugungen vornimmt, hat von einem deutschen Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland den Auftrag als Subunternehmer erhalten, an einer durch das deutsche Bauunternehmen neu gebauten Intensivstation die Verfugungen vornehmen. Unser Mandat ist der Subunternehmer mit deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Muss unser Mandant, der seine Rechnung an das deutsche Bauunternehmen stellt, sich in Belgien registrieren lassen und belgische Umsatzsteuer abführen wegen Ort der sonstigen Leistung an einem Gebäude in Belgien, oder ist das Reverse-Charge-Verfahren zwischen dem Bauunternehmen und unserem Mandanten als Subunternehmen anzuwenden?
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