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Wechsel der Steuerschuldnerschaft,Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug

Ich habe eine Frage bezüglich der Bewertung von Bauleistungen nach § 13b UStG in folgendem Szenario: Ein Fliesenleger errichtet ein Gebäude, welches er zu 60 % betrieblich für sein Einzelunternehmen nutzt. Gleichzeitig wird eine Betriebsleiterwohnung errichtet, welche 40 % der Gesamtfläche des Gebäudes ausmacht und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Da für diese Wohnung kein Vorsteuerabzug möglich ist, stellt sich die Frage, ob die Baukosten komplett über § 13b UStG – also über die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ohne Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug – angesetzt werden können oder nur für den betrieblich genutzten Teil von 60 %. Es sei anzumerken, dass der zu Wohnzwecken dienende Teil des Grundstücks nicht im notwendigen Betriebsvermögen aktiviert wird, sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erklärt wird.
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