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Trinkgeld,Erfassung,steuerfrei

Wir haben einen Mandanten, der im Rahmen einer GmbH & Co. KG einen Bäckereibetrieb unterhält. Die Kommanditgesellschaft betreibt verschiedene Filialen, über die die täglichen Bar-Trinkgelder elektronisch im Kassensystem erfasst und im An-schluss daran – zusammen mit den übrigen Tageseinahmen – in den Bäckereibetrieb (Hauptfiliale) verbracht werden. Von den kumulierten Tageseinnahmen werden die Trinkgelder – in der Regel am Folgetag – separiert und einer Mitarbeiterin, welche von der gesamten Belegschaft als Vertreterin zur Entgegennahme der Gelder gewählt wurde, gegen Vorlage eines Entnahmebelegs ausgezahlt. Die Mitarbeiterin verteilt die entnommenen Trinkgelder nicht täglich an die Kollegen, da zu viel Berechtigte einen Anspruch auf ein Teil-Trinkgeld haben (70 bis 80 Mitarbeiter) und die Einzelbeträge zu gering ausfallen würden. Kommt es dann jedoch zur Auszahlung, lässt sich dies die Mitarbeiterin von jedem Kollegen quittieren, so dass der Zufluss bei den Angestellten aus unserer Sicht ausreichend dokumentiert ist. Da das Entgegennehmen der Trinkgelder und dessen Verteilung von der gewählten Mitarbeiterin als sehr aufwendig und zeitintensiv wahrgenommen wird, erwägt die Geschäftsführung der KG derzeit, zukünftig die Trinkgelder über die monatliche Lohnabrechnung auszuzahlen. Fragen: 1. Ist es aus Ihrer Sicht notwendig bzw. geboten, die Bar-Trinkgelder über das elektronische Kassensystem zu erfassen? 2. Ist die Vorgehensweise/die Dokumentation für die lohnsteuerfreie Auszahlung der Trinkgelder aus Ihrer Sicht ausreichend? 3. Sehen Sie bei der angedachten Variante, das Trinkgeld über den Lohn auszuzahlen, ein lohnsteuerliches Problem?
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