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Bewirtung,Kantine

Bewirtung in der eigenen Kantine von folgenden Personenkreisen: 1) Kunden 2) Eigenes Personal (im Rahmen von Geschäftsessen oder z.B. Begrüßung neuer Azubis) Es wird ein Bewirtungsformular ausgestellt, auf dem die bewirtete Person, der Anlass und der Wert des Verzehrs aufgeführt sind. Ein Geldfluss findet nicht statt, d.h., die Kantine gibt das Essen ohne Registrierung in der Kasse aus. Frage 1: Wie sollen die jeweiligen Bewirtungen verbucht werden? Frage 2: Ist die Bewirtung von Mitarbeitern lohnsteuerpflichtig?
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