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Dienstfahrrad,Fahrtkostenzuschuss,§ 40 EStG

Einem Arbeitnehmer wird ein Dienstfahrrad überlassen, welches dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann. Ferner erhält der Arbeitnehmer pauschalen Fahrtkostenersatz, den der Arbeitgeber pauschal versteuert. Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung beanstandet das Finanzamt diese Regelung und erhebt die individuelle Lohnsteuer auf den Fahrtkostenersatz nach. Ist diese steuerliche Behandlung zutreffend?
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