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Kostenübernahme,Versicherung,Rechtsanwalt

GmbH hat Mitarbeiter. GmbH hat eine Straf-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, für ihre gesetzlichen Vertreter und für alle Betriebsangehörigen. Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat erfolgt. Die erbrachten Leistungen der Versicherung haben die Versicherten in diesem Fall zurückzuerstatten. Es wurden drei Mitarbeiter strafrechtlich angeklagt. Die Rechnungen der Anwälte für die Verteidigung der Mitarbeiter (Auftraggeber der RA war die GmbH) wurden von der Versicherung erstattet. Die Mitarbeiter wurden rechtskräftig verurteilt. Nun tritt die Versicherung an die Mitarbeiter heran und fordert die erbrachten Leistungen zurück. Der Arbeitgeber will die Mitarbeiter unterstützen und ihnen das Geld zur Verfügung stellen, damit diese die Leistung an die Versicherung erbringen können. Handelt es sich um Arbeitslohn? Könnte eine ermäßigte Besteuerung greifen (1/5-Regelung)?
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