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Dienstreisen,Kasko

Ein Mandant (ein Handwerksbetrieb) möchte einen Mitarbeiter einstellen, der einen eigenen Werkstattwagen mit Werkzeug hat, den er für seine neue Firma nutzen möchte. Die Firma spart sich dadurch die Anschaffung eines Kundendienstfahrzeugs. Das Problem dabei ist die Haftung für Unfallschäden während der betrieblichen Fahrten. Die Erstattung der Kilometerpauschale befreit den Arbeitgeber nach der Rechtsprechung nicht davon, dem Mitarbeiter Schäden zu ersetzen, die während betrieblichen Fahrten entstehen. Nun möchte der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter einen Haftungsausschluss für diese Fälle vereinbaren und ihm diesen Ausschluss auch vergüten. Die Erstattung von tatsächlichen (Unfall-)Kosten während einer Dienstfahrt kann steuerfrei erstattet werden. Der Arbeitgeber möchte aber eine monatliche Entschädigung zahlen (quasi eine Pauschale). 1. Kann der Haftungsausschluss steuer- und beitragsfrei gezahlt werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen? 2. Kann das Risiko mit einer Dienstreise-Kaskoversicherung abgefangen werden? 3. Ist die Zahlung einer solchen Versicherung steuer- und beitragsfrei (wenn sie der Arbeitgeber abschließt)?
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