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Persönliche Steuerpflicht,Arbeitnehmer oder sonstige Leistung

Die Mandantin, eine KdöR (in Deutschland ansässig), unterstützt Doktoranden/Studenten, welche ein Aufbaustudium in Italien absolvieren (diese kommen aus aller Welt). Die Mandantin steht in keinerlei Verhältnis zu diesen Studierenden, sondern sie gibt lediglich Geldbeträge an diese weiter. Diese Zahlungen erhalten jedoch nicht die Studierenden selbst, sondern eine dritte Person (Zahlung läuft auf das Privatkonto dieser Person), die diese dann entsprechend weiter verteilt. Ein Zahlungsrhythmus besteht nicht, in der Regel werden diese Zahlungen zweimal jährlich getätigt. Die Studierenden sind jedoch dazu verpflichtet, die Gelder für einen bestimmten, bereits vorgegebenen Zweck zu verwenden. Sie können also nicht frei über die Verwendung der Gelder entscheiden. Fragestellung: Begründen diese Zahlungen zwischen der KdöR und den Studierenden (keine Studierenden aus Deutschland) oder der dritten Person (als unmittelbarer Empfänger der Zahlungen) ein Arbeitsverhältnis bzw. ein ähnlich gelagertes Verhältnis, wie etwa ein klassisches Dienstverhältnis? (Hinweis: Es besteht nicht die Möglichkeit, die Leistungen direkt an die Studierenden zu zahlen.)
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