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Leasing,Sachbezug

Ein Mandant ist mit folgendem Sachverhalt auf uns zugekommen: Mitarbeiter wechselt die Abteilung und soll nun einen Dienstwagen gestellt bekommen. MA besitzt bereits einen privat geleasten Pkw. Da MA keine zwei Leasingfahrzeuge benötigt, lautet die Frage: Kann der AG mit dem MA eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schließen, an den der Leasingvertrag angehängt wird? Aus diesem Vertrag soll hervorgehen, dass der Bruttolistenpreis mit 1 % auf der Abrechnung versteuert wird und die Leasingrate (ca. 200 € mtl.) als Nettoerstattung dem Mitarbeiter über die Abrechnung zurückgegeben wird? Ist die 1-%-Versteuerung überhaupt möglich, wenn das Auto nicht dem AG zugerechnet wird? Das Fahrzeug gehört nicht zum Betriebsvermögen des AG, sondern AG wäre „Leasingnehmer“ vom MA, welcher Leasingnehmer bei VW bleibt. Könnte der Nettolohnbezug (Übernahme der Leasingrate) in einer Prüfung auf einen Bruttolohnbezug hochgerechnet werden? Die Benzinkosten wären bei Ausgabe einer Tankkarte dann beitragspflichtig?
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