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Wohnungsgestellung,ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Die A GmbH & Co. KG beschäftigt den Arbeitnehmer B. B ist nicht Gesellschafter der KG oder der GmbH. Bei B brennt der Keller und die von ihm privat genutzte Wohnung wird durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen und unbewohnbar. Die A GmbH & Co. KG mietet übergangsweise zugunsten des B eine Wohnung an, damit er nicht obdachlos wird und dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung stehen kann. Ob die Kosten über eine Versicherung abgedeckt werden, ist noch unklar. Frage: Kann die A GmbH & Co. KG aufgrund eigenbetrieblichen Interesses für B eine Wohnung ohne Ansatz eines Sachbezugs mieten und die Kosten übernehmen?
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