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Stipendium,§ 3 Nr. 44 EStG,steuerfrei

Unser Mandant hat von der Hessischen Kulturstiftung aus Mitteln des Landes Hessen ein „Arbeitsstipendium zur Ermöglichung künstlerischen Schaffens, Förderung kreativer Arbeitsprozesse und Entwicklung künstlerischer Konzepte trotz COVID 19-Pandemie“ i.H.v. 2.000 € erhalten. Der Stipendiat ist verpflichtet, „spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Stipendiums eine Dokumentation des Werks oder Projekts zur Verfügung zu stellen“. Ist dieses Arbeitstipendium steuer- und sozialversicherungsfrei?
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