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KUG,Nebentätigkeit

Unsere Mandantin hat eine Arbeitnehmerin, die nur über die Weihnachtszeit auf dem Weihnachtsmarkt bei ihr beschäftigt ist. Aus diesem Grund haben wir sie immer als kurzfristig Beschäftigte angemeldet, der Arbeitgeber (unsere Mandantin) hatte die pauschale LSt von 25 % immer abgeführt. Dies war in der Vergangenheit kein Problem. Die Arbeitnehmerin ist eigentlich bei der Lufthansa tätig und hatte KUG erhalten. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob das Geld, das sie während der Arbeitszeit auf dem Weihnachtsmarkt erhalten hat, ebenfalls angerechnet und damit ihren KUG-Anspruch senken wird. Gleichzeitig befürchten wir auch, dass es sich um ein wiederkehrendes Arbeitsverhältnis handeln könnte, da sie alle Jahre wieder für unsere Mandantin auf dem Weihnachtsmarkt tätig ist, bis auf letztes Jahr natürlich, wo aufgrund der Pandemie kein Weihnachtsmarkt stattfand. Wie ist diese Konstellation zu werten? Wird die Arbeit auf dem Weihnachtsmarkt beim Kurzarbeitsgeld mit angerechnet? Besteht hier ein wiederkehrendes Arbeitsverhältnis?
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