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Augliederung Pensionszusage,Rentner GmbH,Wahlrecht Abfindung/Auszahlung

Mein Mandant S ist zu 100 % an der X GmbH beteiligt. Die Beteiligung hat er von seinem Vater V erworben. In der X GmbH wurde dem Vater eine Pensionszusage erteilt. Für diese ist eine Rückstellung gebildet. Die zugehörige Rückdeckungsversicherung wurde von der X GmbH bereits liquidiert. V ist bereits im Ruhestand und bezieht eine Rente aus der Pensionszusage. Nun meine Frage: – Kann die Pensionsrückstellung auf eine Rentner-GmbH ausgegliedert werden? – Wenn ja, führt das m.E. nicht zu Einkommen bei V, wenn V kein Wahlrecht hat, den Ablösungsbetrag bei der Übergabe der Pensionsverpflichtung an sich auszahlen zu lassen. Sind die Urteile vom 18.08.2016 – VI R 18/13 und VI R 46/13 inzwischen allgemeingültig?
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