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Trinkgelder Arbeitnehmer,Lohnsteuer,Umsatzsteuer,§ 3 Nr. 51 EStG

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder den Tag über sammelt und dann am Tagesende auf die Angestellten verteilt? Bleibt das Trinkgeld bei den Angestellten steuerfrei? Es erhalten auch Angestellte Trinkgeld, die keinen persönlichen Kontakt zum Gast hatten. Die Angestellten ohne Kontakt erhalten einen geringen Prozentsatz, der Rest wird durch die Anzahl der Servicemitarbeiter geteilt. Die Trinkgeldbeträge werden buchhalterisch als durchlaufender Posten erfasst, es wird keine USt abgeführt.
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