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§ 3 Nr. 50 EStG,Auslagenersatz bei Verschulden,§ 19 EStG

Die Mitarbeiterin einer IT-GmbH wurde betrügerischerweise auf WhatsApp vermeintlich von einem sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland aufhaltenden Geschäftsführer kontaktiert, der angeblich auf einer Konferenz wäre und mehreren ebenfalls anwesenden Geschäftspartnern einige Steamcards schenken wollte. Die Mitarbeiterin hat im Lauf der nächsten Stunden eine größere Summe privat verauslagt. Als die Nachfragen weitergingen, wurde sie misstrauisch und hat den Geschäftsführer direkt angerufen, wodurch der Betrug aufgeflogen und bei der Polizei angezeigt worden ist. Da sie in dem Gedanken gehandelt hat, ihrem Arbeitgeber zu helfen, möchte die IT-GmbH ihrer Mitarbeiterin die entstandenen Auslagen ersetzen. Ist dies steuerneutral als Auslagenersatz möglich oder würde das zu einem steuerpflichtigen (Netto-)Arbeitslohn führen?
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