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Übernachtung,Betriebsveranstaltung

Eine GmbH organisiert eine Betriebsveranstaltung (BV). Es gibt zwei Standorte. Arbeitnehmer aus dem „zweiten“ Standort reisen an, um an der BV teilnehmen zu können. Frage 1 – Übernachtungskosten Hotel: Zählen diese zu den Kosten BV (Anrechnung auf die 110-€-Freigrenze) und nicht zu den Reisekosten, wenn der Arbeitgeber das Hotel – telefonisch oder per Mail (evtl. für mehrere AN gleichzeitig) – gebucht hat? Umkehrfrage – Damit die Hotelübernachtungskosten von den angereisten AN nicht zu den BV-Kosten mitzählen, muss die Buchung von dem Arbeitnehmern selbst vorgenommen werden? Frage 2 – Einige Arbeitnehmer, die nicht an dem Standort, wo die BV stattfindet, beschäftigt sind, sind bereits vor der BV an den Standort angereist, um z.B. an einem Workshop teilzunehmen, zum Arbeiten oder auch „privat“, und haben mehrere Nächte in dem Hotel übernachtet. Zu den Kosten für die BV (110 €) wäre nur eine Übernachtung relevant. Ist das richtig?
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