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§ 17 MiLoG,Dokumentationspflicht

Müssen für Minijobber mit vertraglich vereinbarter Aufteilung der Arbeitszeit dennoch Stundenaufzeichnungen geführt werden? Beispiel: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt neun Stunden und wird an drei Wochentagen immer montags, mittwochs und freitags von 12.00 bis 15.00 Uhr erfüllt. Müssen hier dennoch Stundenaufzeichnungen geführt werden, obwohl ja ganz klar geregelt ist, wann die Person arbeitet?
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